#139 – Oben zurück geblieben

Vom 3. bis 5. April 2009 fand der Happy-Shooting-Workshop in Berlin statt. Es ging um Straße und Industrie und neben großen Lernerfolgen wurden auch Hemmungen überwunden. Es war wirklich eine großartige Gruppe – Auch an dieser Stelle noch mal ein großes Lob an die Teilnehmer die wirklich vollen Einsatz zeigten.
Übrigens: Fotos von diesem Workshop findet Ihr auf flickr unter dem Tag „hswsberlin09“
Traditionell haben wir natürlich auch auf diesem Workshop wieder eine Happy-Shooting-Folge für Euch aufgenommen. Diesmal mit diesen Themen:

  • Geräuschrätsel
  • Street-Erfahrungen
  • 50mm Klopftest
  • Reizüberflutung Tempelhof
  • Lensbaby und die Wiederentdeckung der technischen Unvollkommenheit
  • Sensorrauschen in der Wüste
  • Mitzieher Tipps und Tricks
  • Seitenverhältnisse von Bildern – Gibt es besser und schlechter?
  • und mehr…

8 Antworten auf „#139 – Oben zurück geblieben“

  1. Toll! 😉
    Ich bin gespannt, wer soviel Selbstbewußtsein hat, dieses T-Shirt nicht nur zu kaufen, sondern es auch noch „wagt“, dieses öffentlich zu tragen. Dagegen würde allerdings die „umgekehrte Variante“ sicherlich noch weniger Absatz finden… :-)))

    L.G.

    Off

  2. Wie schaut das eigentlich aus, wenn ich größere Menschenmassen in der Öffentlichkeit fotografiere?
    Ich meine irgend wo mal gelesen zu haben, dass man ab einer bestimmten Gruppengröße keine Einverständniserklärung mehr benötigt.

    Neben bei ein großes Lob an euren Podcast, auch wenn er mich gerade sehr erfolgreich vom Arbeiten abhält 😉 , da ich gerade alle alten Folgen nach höre.

  3. @Twoflowers: Um es kurz zu sagen, diese Information ist falsch. Die Anzahl der abgebildeten Personen spielt keine Rolle. Grundsätzlich muss von jeder erkennbar abgebildeten Person eine Einverständniserklärung vorliegen. Die einzigen Ausnahmen stehen im §23 KunstUrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html).

    Damit eine Person nicht erkennbar ist, reicht es übrigens nicht, dass das Gesicht nicht sichtbar ist. Eine Person gilt im Prinzip schon dann als erkennbar, wenn ein naher Verwandter die Person erkennen kann, und dafür reichen mitunter schon Kleidungsstücke oder die Körperhaltung aus.

  4. Vielen Dank Moondragon.
    Ich hatte mich wohl an den Absatz (3) erinnert.
    Wobei Absatz (2) ja auch noch so ein paar Lücken offen lässt. Aber das ist wohl auch gut so, sonst würde ja jeder Tourist in Teufels Küche kommen, wenn er das Brandenburger Tor fotografiert, und Personen mit im Bild sind…

  5. Noch ein kurzer Nachtrag zu den Seitenverhältnissen. Allgemein wird der Goldene Schnitt als sehr angenehm empfunden. Ist aber natürlich kein Muss sondern nur ein Richtwert. Damit sollte man aber auf jedem Fall mal spielen.
    Das ist zumindest meine Meinung.

  6. Hallo zusammen,

    mir reicht’s langsam, dass im Internet so eine Panik zu dem neuen EGMR Urteil verbreitet wird. Wenn man die Urteilsbegrünndung ließt, macht der EGMR sehr klar, dass speziellen Fakten des Falls großen Einfluss auf das Ergebnis hatten:

    – der Fotograf sollte zu dem sterilen Raum für Neugeborene keinen Zugang haben (sondern eigentlich nur Ärzte und dafür ausgebildetes Ärztepersonal)
    – der Fotograf hatte nicht das Einverständnis der Eltern eingeholt und das Baby war erst einen Tag alt, konnte ihm also keins geben
    – der Fotograf hat die hilflose Situation des Babys ausgenutzt
    – griechische Gerichte haben den Eltern keinen Schadensersatz zugesprochen, deswegen ist der griechische Staat verpflichtet durch legislative Verfahren besseren Schutz für die Privatsphäre bereitzustellen

    der EGMR hat speziell darauf hingewiese, dass es sich hier NICHT um einen Fall handele, in dem jemand zufälligerweise in der Öffentlichkeit fotografiert wurde (Rn. 37 des Urteils):
    „En outre, la Cour souligne qu’en l’occurrence le fils des requérants ne s’est pas exposé sciemment ou accidentellement à l’objectif d’un photographe dans le cadre d’une activité susceptible d’être enregistrée ou rapportée publiquement. Au contraire, les photographies ont été prises dans un lieu uniquement accessible aux médecins et infirmières de la clinique I. et l’image du nouveau-né, capturée suite à un acte délibéré du photographe, constituait le sujet unique des photographies en cause“

    also würde ich jedem sog. Experten, wie z.B. bei outlaw.com, die in meinen Augen für die wilden Gerüchte verantwortlich sind, raten erst mal das Urteil zu lesen. natürlich würde das bedeuten, dass man französisch können müsste 😉

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