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BELICHTIGUNG
/ Hörerseite Marcel - 20 wichtige Fotos und mit welchen Kameras sie aufgenommen wurden
- Print vom Kontaktabzug ein Lama in New York und Buchtipp “Magnum Contact Sheets” bei Amazon
- Kodak-Smile-Sofortbildkamera mit Videofunktion
- Filmscan mit Pappschachtel und Kodak-App
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happyshooting2019
- #hsfrage von Stefan: Kann ich Bilder einfach als Poster drucken lassen, um mein Treppenhaus zu pflastern?
- #hsfrage von Chris: Worauf muss ich achten, wenn ich meine Bilder einen Monat lang in einer Bar ausstellen darf und sie auch verkaufen will?
- #keine hsfrage von Andreas: Ein kleines Dankeschön für den Podcast
- Der Happy Shooting Terminkalender – Einreichungen im Google Doc
- Termine:
- Vom 06.09.2019 bis 20.10.2019: Die besten Pressefotos im Rahmen der World Press Photo im Westlicht in Wien
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- Neue Aufgabe “Kontakt” vom 25.07.2019 bis 08.08.2019 – <#hskontakt>
- #onemorething: Die kleinste Großformatkamera der Welt
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- Shownoter:innen: Sonja, Christian, Dietmar, Sebastian, Devid, Kai und Christoph
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[sc:workshops]
Hallo Ihr Beiden,
verkürzt dargestellt:
Den „Schaufensterpreis“ nennt der Jurist eine „invitatio ad offerendum“ und eine solche stellt lediglich die „Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar“.
Egal ob online im Webshop, offline im Schaufenster oder selbst im Ladenregal.
Eine solche Vertragsanbahnung (oder auch andere Werbung) ist nach deutschem Recht mangels Rechtsbindungswillens des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages noch völlig unverbindlich.
Liefert der Onlinehändler die Ware, kommt ein Kaufvertrag zustande. Dieser könnte aber unter Umständen vom Verkäufer wegen Irrtums angefochten werden und rückwirkend nichtig werden.
Der Händler kann sich natürlich freiwillig daran halten lassen und Amazon ist bei solchen Fehlern recht kulant.
Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen, wenn man die Preisangabe als rechtlich verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB werten kann, z.B. bei (Verkaufs-) Automaten. Oder bei eBay in Form einer „offerta ad incertas personas“ zumindest bei den „Auktionen“, die rechtlich keine solchen sind. Aber genug davon. 🙂
Happy Shooting
Vasco
Moin,
leider hab ich, da wo ich grad bin, eine sehr schlechte Internetverbindung und kann die Farbenblindenseite nur sehr schwer öffnen. Ich selber habe auch eine Farbsehschwäche und hab, um das anderen Leuten zu zeigen, immer die Seite http://ichbinfarbenblind.de und den da verlinkten „Farbenblindheitssimulator“ benutzt. Da sind einige Bilder, einmal ’normal‘ und einmal bearbeitet. Für mich sehen beide Varianten gleich aus. Oft habe ich dann Kommentare wie „oh wie schade“, „Die Welt ist ja so farblos für dich“ oder ähnliches gehört. Das stimmt natürlich nicht, die Welt ist sehr farbenfroh, ich sitze gerade vor einem gelben Haus, mit roter Tür, grüner Palme und dem blauen Meer davor. ich kann mich über ein Mangel an Farben nicht beschweren. Deswegen finde ich den Begriff „Farbenblind“ auch für das was ich habe nicht korrekt. Farbenblindheit gibt es, dabei sehen die Menschen nur verschiedene Graustufen. Ich sehe Farben, auch ne ganze Menge, aber wohl nicht in so vielen Abstufungen wie andere. Wenn zwei Farben nah beieinander liegen, dann kann ich sie ggf. nicht unterscheiden (dunkelgrün und braun – hellgrün und gelb, lila und dunkelblau, oder ähnlich). Ich sag immer, dass ich eine Farbsehschwäche habe. Ich sehe Farben, habe dabei aber offensichtlich eine Behinderung, die andere nicht haben. Im Alltag merke ich davon natürlich nichts. Ampel ist rot – gelb und grün (oder fast weiß), grass ist grün und St. Pauli ist braun. 😃
Viele Grüße aus Rapa Nui,
Holger
zum Kodak-Smile:
die Idee und die Umsetzung ist ja auch nicht neu. Das gab z.B. schon mal mit Tattoos die Sound codieren und über eine App Wiedergeben. Da wurde dann die Sound Kurve tätowiert … das kann aber auch nicht die Informationen enthalten.
Im Bild brauch übrigens kein QR Code versteckt sein, Mann kann auch einfach aus den Bild einen Hash wert errechnen und den Nutzen. Einfache Bilder als Marker gibt es schon länger im AR Bereich.