#411 – Weil hübsch ist die nicht

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7 Antworten auf „#411 – Weil hübsch ist die nicht“

  1. Moin,
    also der Gesetzentwurf der EU zum UrhG hat eindeutig den Begriff „GEWERBLICH“ im Text. Das heißt diese Klausel dass die Panoramafreiheit beschnitten wird gilt exklusiv für kommerziell genutzte Fotos.
    Das schreibt auch die Frau Reda. Und zitiert die Facebook Nutzungsbedingungen, die sich das Recht rausnehmen die Bilder kommerziell zu nutzen (in Werbebannern), und aber die Verantwortung auf den Nutzer abwälzen indem sie einfach sagen, dass der Nutzer die Rechte halten muss… das ist für FB natürlich bequem.

    IMHO muss sich, sofern das EU-Gesetz durch geht, bei der Art und weise wie Unternehmen wie FB mit Nutzer-Daten und -Inhalten umgehen etwas ändern, und nicht daran wie wir – als Nutzer fotografieren. Is so.

    Ich finde es schon legitim, dass Firmen oder Museen die Rechte an Fotos ihrer Objekte halten wollen. Schliesslich kostet das alles viel Geld.

    Naja, IMHO wird an den falschen Baum gebellt; es sollen die Social-Network Betreiber viel mehr in die Pflicht genommen werden ordentliche Nutzungsbedingungen zu erstellen.

  2. Was die Panaoramafreiheit betrifft … man sollte zwar tatsaechlich locker bleiben, aber dennoch im Hinterkopf behalten, dass dies der bislang groesste und uebelste Angriff auf die Fotografie selbst ist.

    Ebenso sollte man sich nicht durch das Einsprengsel „Gewerblich“ von der Ernsthaftigkeit dieses Angriff auf einen JEDEN einzelnen Fotografen, egal ob Amateur oder beruflich, ablenken lassen. Denn „gewerblich“ wird der abmahnende Anwalt auch dann befinden, wenn auf der Site ein Workshop, ein Coaching oder ein Banner zu finden ist. Es muss nicht Geld kosten, es reicht schon geldwert zu sein. Immerhin hat das Finanzamt in DE auch schon den Flattr-Button und Amazon-Wunschlisten entdeckt.

    Was ich aber besonders lustig finde, der Europaer darf dann nicht mehr das Foto Frau+Ferrari+Reichstag machen. Zwar zahlt der Deutsche Steuern fuer z.B. den preussischen Kulturbesitz, die Elbphilharmonie, dem Zwinger oder die Reichstagskuppel. Aber er muss dennoch zweimal ran und hat dennoch nix davon.

    Ich als Non-EU-Auslaender aber nicht, ich kann das Foto locker vermarkten und wuerde dies natuerlich auch tun – ganz ohne Steuern. Ganz aktuell habe ich die Meerjungfrau an ein asiatisches Flightmag verkauft. So wie diverse Non-Eu-Stock-Agencies das auch taeglich tun. Und das, obwohl die Daenen schon dramatische Einschraenkungen in der PF haben (http://goo.gl/EKdaNB).

    Um was es wirklich geht, das ist ein leistungsloses Einkommen fuer die ueblichen Besitzstandswahrer. Man stelle sich vor, man hat ein Haus im Prenzlauer Berg, malt es bunt an und verlangt ab dann von jedem Europaer, der das auf seiner Website hat ordentlich Zaster. Was kann schoener sein – Eimer Farbe gegen lebenslange Rente … ?? Nichts anderes bedeutet dieser Angriff – Geld machen. Das dabei die europ. Fotografen (und Amateure) unter die Raeder kommen ist eher ein Kollateralschaden.

    Wenn es den europ. Fotografen nicht gelingt, dieses Problem in den Griff zu bekommen (und ich bin da Pessimist), dann bin ich mir ziemlich sicher, dass ueber kurz oder lang das Fotografenhandwerk hinter die EU-Aussengrenzen outgesourct wird.

    Ich hab das Problem auch nochmal in einem ganz anderen Zusammenhang hier kolportiert: http://sventetzlaff.com/index.php/8-diverse/132-wir-verwerten-uns-zu-tode

  3. Nachdem du (Chris) deine Story mit den alten 1 Sterne Fotos erzählt hast werde ich jetzt wohl selbst alle meine 1 Sterne Foto behalten (1 Stern heißt bei mir eigentlich: ab ins Fotonirvana).
    Naja, dann muss ich mir wohl mal so ein Buch zulegen. Wie hieß das nochmal …..??
    Ach ja, 1Hour 1000 Pics.

    Ein echt guter Verkaufsstratege :oD

  4. @Dr.ISO: So ein Quatsch. Museen/Firmen etc ok wenn es um Fotos von Innenräumen geht, vielleicht. Aber doch nicht von Außenaufnahmen. Wieso sollten die da irgendein Recht dran, haben, das wäre absolut pervers. Und das die großen Social-Media-Netzwerke irgendwas an ihren AGBs ändern ist völlig illusorisch. Da ist die Machtverteilung doch eindeutig.

    Zum Thema Lightroom-Katalog:
    So schlimm kann ein korrupter Katalog ja eigentlich nicht sein, denn die ganzen Bearbeitungen etc. landen ja in den Metadaten der RAW-Daten. Vorausgesetzt man hat sein Lightroom korrekt konfiguriert, aber davon gehe ich mal aus, alles andere wäre fahrlässig. Dann einfach Daten wieder neu in einen neuen Katalog einlesen, und die Sache hat sich.

  5. Da ist noch ein subtiler Untergriff: Nicht das Museum, sondern der Architekt hat die Rechte am Bild vom Gebäude. Wenn es das Gesetz nicht explizit ausschließt, ist von einer rückwirkenden Anwendbarkeit auszugehen. Ich denk jetzt nur kurz an all die Bücher, Kalender, Publukationen, die dann bis zum Erwerb einer Lizenz (wenn überhaupt) einfach mal verschwinden würden.
    Ich wär mit der Idee eines neuen Geschäftsmodells für Rechtsanwälte (bezüglich Sozial Media) sicher nicht allein 🙂

  6. kurze Anmerkung zur Beschneidung der Panoramafreiheit: Wenn man die Entwicklung auf die Spitze treiben will, dann werden zukünftig die Designs von Autos geschützt.

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