#537 – Gewürzobjektiv

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4 Antworten auf „#537 – Gewürzobjektiv“

  1. 😉 Ja ja, Sprache lebt, entwickelt sich, bla bla … Meiner Meinung nach sollte sich Sprache an Schönheit messen. Und „Subject“ klingt nun mal richtig scheiße in einem deutschen Satz. Genau wie der erlaubte Dativ statt eines korrekten Genitivs. Mir wumpe ob Duden oder nicht. Isso.

    Fazit 1: Spracheffektivität ist überbewertet.

    Zu COP11. Ja, ist schneller als v10. Das gilt vor allem für Kataloge (WIN und OS X). Bei der Stichwortvergabe werden die Stichwörter jetzt ohne Zeitverlust auch in größeren CVs- gefunden. Zusammen mit den Neuerungen für Ebenen ist die v11 eine echt gelungene Sache.

    Zur Preisgestaltung: Die Nachfrage lässt den Preis steigen. Das ist so und lässt sich nicht ändern. Je mehr zu C1 wechseln, desto schneller geht das. Allerdings besteht ja noch die Möglichkeit, Banden zu bilden, um sich für Mehrfachlizenzen zu entscheiden. Das Update der 5er Lizenz kostet EUR 419, also EUR 83.80 pro Teammitglied (oder Subjekt). Teammitglieder können auch OHNE Internetverbindung aktiviert werden: „Offline activation of Capture One Pro is made to make life easier for the manager with employees working from offline workstations, or the rare occasion that a photographer has to activate a seat on an offline device.“

    Fazit 2: Bildet Banden!

    (Nein, ich habe keine freien Lizenzen mehr. Ja, ich habe auch schon ungenutzte Lizenzen an Happy-Shooting-Hörer FoC weitergegeben.)

  2. Nachtrag zu den Drohnen:

    Hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht zunächst einmal NICHT um die Bewilligung FÜR einen bestimmten Drohnenflug, sondern es geht um die Bewilligung der Drohne, damit man damit in bestimmten Einsatzgebieten fliegen darf. Das ist quasi der Zulassungsschein für die Drohne. Wenn die Drohne abstürzt und Schaden verursacht, dann will man schlicht und einfach wissen, wer dafür verantwortlich war.

    Der „gemeine Drohnenpilot“ will typischerweise mit seiner DJI Videos oder Fotos machen. Damit macht er etwas Zusätzliches zum eigentlich Flug und seine Drohne wird zum uLFZ Kategorie 1 und damit bewilligungspflichtig.

    Will man in unbebautem oder unbesiedeltem Gebiet (Einsatzgebiet I und II) fliegen, dann muss man einen Antrag der Kategorie A stellen.

    Für die Bewilligung benötigt man Antragsformular, Beschreibung der Drohne (mit Foto-Dreiseitenansicht), Betriebsgrenzen, Versicherungsbestätigung und Lichtbildausweis des/der Piloten. Die Bewilligung kostet ca. €330 und ist für ein Jahr gültig.
    https://www.austrocontrol.at/drohnen

    Laut ÖAMTC: „Derzeit nimmt das Verfahren bei Neuanträgen rund 4-6 Monate in Anspruch. Verlängerungen solcher Betriebsbewilligungen werden jedoch in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen bearbeitet.“

    Hat man seine Drohne in dieser Art registriert, dann darf man ÜBERALL in den Einsatzgebieten I und II (also unbebaut, unbesiedeltes Gebiet) fliegen und filmen!

    Will man woanders fliegen und filmen (besiedeltes oder dicht besiedeltes Gebiet oder schwerere Drohne), dann ist die Registrierung teurer und aufwändiger, man muss Prüfungen ablegen und/oder benötigt eine zusätzliche Bewilligung für das spezielle Einsatzgebiet. Man denke hier an Aufnahmen für Fernsehdokumentationen oder Sportveranstaltungen, wo der Luftraum genau vorgeschrieben wird. Das ist dann einfach nichts mehr für den Hobbybereich.

  3. Moin,

    zu Capture One Pro 11 kann ich bestätigen, dass es gefühlt schneller läuft und vor allem mein Katalog merklich schneller startet.

    Ebenen gab es schon vorher, nur konnte man dort nicht alle Werkzeuge nutzen, was jetzt anders ist. Auf dem ersten Blick kann ich sagen, dass ich zuerst gedacht hatte, naja doll ist das nicht, was neu ist, aber wenn man damit arbeitet kann ich nur sagen, dass die „neuen“ Ebenen wirklich gelungen sind. Vor allem, dass ich hinterher noch etwas an Deckkraft usw. ändern kann.

    Gruß Mark

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