#752 – Radioactive Eggplant



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Eine Antwort auf „#752 – Radioactive Eggplant“

  1. Zur Problematik des Fotografieren von fremden Häusern (s. Beitrag zu Robert Frank) möchte ich hier mal meine Erfahrungen schildern:

    Nach rund 30 Jahren in einer Großstadt bin vor ca. einem Jahr aufs platte Land gezogen, wo ich mir ein älteres, leicht heruntergekommenes Haus gekauft habe, welches ich jetzt in den nächsten Jahren renovieren werde. Dazu gehört auch, dass ich den Vorgarten komplett erneuern werde und auch interessante Deko vors Haus stellen möchte.
    Aus diesem Grund (aber auch, um meine neue Heimat besser kennen zu lernen) streife ich jetzt seit ca. 9 Monaten durch die Dörfer meines Landkreises und fotografiere dort nebenbei schöne Vorgärten, Zäune, Natursteinmauern und vor allem Deko (besonders beliebt sind momentan offenbar alte Zaunpfähle, dekoriert mit Viehtränken, Porzellan-Isolatoren und einer Menge Stacheldraht. Bald werden Zaunpfähle für Weidezäune wohl Mangelware sein).

    Wurde ich in den Jahren in der Großstadt nur ein Mal (!) kritisch wegen meiner Fotografiererei angesprochen, so passiert mir dieses jetzt nahezu bei fast jedem zweiten meiner Spaziergänge.

    Die Leute kommen aus den Häusern gelaufen und fragen, warum man denn ihr Haus fotografiere. Die ersten Male habe ich es dann noch freundlich erklärt, warum, weshalb wieso und ihnen auch die Rechtsgrundlagen genannt (Panoramafreiheit / § 59 Urhebergesetz / Urteil des BGH aus dem Jahre 1989). Am Ende des Gespräches bekam ich dann aber oft zu hören: „Nein, das dürfen Sie nicht, ich ruf die Polizei!“

    Irgendwann habe ich dann aufgehört, mich mit den Leuten zu unterhalten und bin einfach weiter gegangen. Das machte die Hausbesitzer dann aber offenbar noch wütender. Sie schrien mich an, was denn der „Scheiß“ solle und dass ich das nicht dürfe etc.

    Mir wurde der Weg versperrt, es wurde mir gedroht („wenn Sie mein Haus fotografieren, werden Sie mich mal so richtig kennen lernen!“), es wurde versucht mich festzuhalten, ich wurde fotografiert und gefilmt. Man wollte wissen, wer ich sei, woher ich käme, für wen oder was ich hier Fotos machen würde und es wurde auch schon einige Male nach dem Personalausweis verlangt.

    In einem kleinen Dorf wurde ich innerhalb von einer halben Stunde insgesamt von 5 Personen angesprochen, wer ich sei und warum ich hier fotografiere, obwohl ich deren Häuser gar nicht fotografiert hatte. Einer dieser Einwohner verfolgte mich dann mit seinem Pkw (Sicherheitsabstand ca. 10 m bei etwa 100 km/h) und gab dabei immer wieder Handzeichen, dass ich anhalten solle. Erst als ich auf den Parkplatz des nächsten Polizeirevieres fuhr, machte er sich aus dem Staub.

    In einem anderen Dorf kam aus ca. 50 m Entfernung eine Frau auf mich zugelaufen und fragte mich, warum ich sie fotografiert hätte – sie hätte doch genau den Blitz gesehen. Ich hatte die Kamera eigentlich nur angehoben, um auf dem Display die zuvor gemachten Fotos eines Werbeschildes zu betrachten – einen Blitz besaß die Kamera überhaupt nicht.

    Als dann nach der wohl 30ten Belästigung mich ein Hausbewohner mit seinem Pkw verfolgte, mir zwei Mal mit dem Fahrzeug den Weg versperrte, mich aus dem Wagen heraus fotografierte, meinen Personalausweis verlangte und danach auch noch aus dem Wagen sprang, mir das Smartphone vors Gesicht hielt und laut schrie „Ich hab´die Fotos!“ und mich dann mit dem Pkw noch ca. 1,5 km (teilweise mit nur 2-3 m Abstand) verfolgte, reichte es mir. Ich erstattete bei der kurz darauf eingetroffenen Polizeistreife Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und Verstoßes gegen meine Persönlichkeitsrechte sowie die Datenschutzgrundverordnung.
    Vom Hauseigentümer und seiner Begleiterin wurde dann gegenüber der Polizei behautet, ich hätte vermutlich ihr Haus für einen geplanten Einbruch ausspioniert, dazu auch unerlaubt ihr Grundstück betreten und zudem ihren vor dem Haus stehenden 84jährigen Vater fotografiert und belästigt. Auch hätte ich verdächtige Zeichen an ein Auto mit ortsfremdem Kennzeichen gegeben, vermutlich meine Komplizen. Dafür gab es dann von mir noch eine Anzeige wegen Verleumdung/Übler Nachrede.

    Überhaupt kam von den Leuten immer wieder das Argument, dass es zurzeit so viele Einbrüche geben würde und daher wissen wolle, wer denn so im Dorfe unterwegs sei. Ich frage mich, wie die Leute zu diesen Erkenntnissen gekommen sind: haben sie zuviele XY-Sendungen gesehen oder auf Sendern wie RTL 2 oder K1 zu viele Schauergeschichten gehört. Vielleicht glaubt man aber auch nach 5-6 Bier am Stammtisch, dass das Wohnen auf dem Land brandgefährlich geworden ist.

    Tatsächlich aber sagt die Kriminalstatistik für meinen Landkreis, dass die Einbrüche über die letzten Jahre um fast 60 % abgenommen haben. Auf rund 50.000 Haushalte kamen im Jahre 2020 gerade einmal 90 Einbrüche (davon die Hälfte Versuche und die andere Hälfte vollendete Taten). Laut Polizeisprecher gehört mein Landkreis zu den sichersten im Lande (TOP 10). Aber die Mühe, sich solche Statistiken mal anzusehen, macht sich offenbar niemand.

    Es folgten dann noch 2 weitere Taten (Verstellen des Weges, um mich am Weitergehen zu hindern sowie mehrfaches Verstellen des Weges mit dem Pkw), die ich zur Anzeige brachte.

    Alle 3 Anzeigen wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt, da angeblich kein „Öffentliches Interesse“ vorlag. Man verwies mich auf den Privatklageweg. Zuvor müsse ich allerdings erst an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sowie Zivilklage hätte ich aus eigener Tasche zu bezahlen. Hier wird man also zweimal geschädigt: einmal durch die Tat und zum zweiten durch den Staat.

    Es ist für mich erstaunlich, wie schnell einfache Bürger zu Straftätern werden, ohne sich scheinbar auch nur im Geringsten „einen Kopf darüber zu machen“. Insbesondere das Fotografieren zu Beweiszwecken scheint sehr beliebt, egal ob man Betroffener ist oder einfach nur Beobachter aus der Ferne.

    Von der Polizei kamen dann Sprüche, wie:

    • „Wieso Anzeige wegen Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte – der darf Sie doch fotografieren. Erst das Veröffentlichen ist verboten!“ (was nicht zutrifft: Im Allgemeinen muss der zu Fotografierende nach der DSGVO dem fotografieren seiner Person zustimmen. Das Fotografieren zu Beweiszwecken ist nur dem Geschädigten erlaubt und auch nur dann, wenn die begangene Tat höherwertig ist, als die Verletzung von Persönlichkeitsrechten).
    • „Vielleicht sollten Sie sich mal ein kleineres Objektiv kaufen, damit die Kamera nicht so auffällt“.
    • Nein, nicht auslösen, wenn die Kamera noch vor der Brust baumelt – damit machen Sie sich ja noch verdächtiger!“
    • Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, diese Sache einzustellen. Dann gibt es auch keine Probleme mehr!“

    Ich frage mich ernsthaft, wann der Erste glaubt, auf mich einprügeln zu müssen, weil ich nicht stehen bleiben und mit ihm auf das Eintreffen der Polizei warten will – oder vielleicht meint, mich fesseln zu müssen, bis die Polizei kommt. Mir wurde in einem Dorf gesagt, dass man wegen der vielen Einbrüche bereits eine Nachbarschaftshilfe (eine Art Bürgerwehr?) gegründet habe.
    Offenbar möchte man hier Jäger, Richter und vielleicht irgendwann auch Henker (?) in einem sein („…der Staat tut ja doch nichts!“…).

    Das Ganze belastet doch ziemlich und nimmt ein wenig die Lust, da man nie weiß, was beim nächsten Spaziergang passiert – aber dennoch werde ich meine Fotowalks vorerst nicht einstellen (nur noch 20 Dörfer, dann bin ich durch).

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